Racingversicherung
Re: Racingversicherung
Ich bin 49.
Somit fehlen 16 Jahre bis zur Pensionierung.
16 x 30`000.- = 480`000.-
Zurück zum Thema.
Bis wann greift die Taggeldversicherung der Generali?
Maximal 5 Jahre, bis die IV zahlt oder generel 5 Jahre?
Gruss KinCap
Somit fehlen 16 Jahre bis zur Pensionierung.
16 x 30`000.- = 480`000.-
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Bis wann greift die Taggeldversicherung der Generali?
Maximal 5 Jahre, bis die IV zahlt oder generel 5 Jahre?
Gruss KinCap
Zuletzt geändert von KinCap am 16.01.2018, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Dran bleiben so lange es noch geht.
Re: Racingversicherung
Das angegebene Invaliditätskapital 100'000.- bezieht sich auf 50% der Invalidität.
Solltet ihr wie in eurem Beispiel als Tetraplekiger enden (Gott bewahre) und ihr somit 100% Invalide seit, wäre das ausbezahlte Kapital 350'000.- die progressive Tabelle dazu findet ihr in den Versicherungsbedingungen Punkt G2. Gemäss Punkt G2 d) kann man sich dieses Kapital auch als Leibrente auszahlen lassen.
Ab dem 15ten Tag der Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld unabhängig von der Berufsunfallversicherung ausbezahlt solange 100% des Verdienstes nicht überschritten werden. Somit könnt ihr auch bei einem nicht Risikosportunfall von der 80% Deckung des Lohnes euer Berufsunfallversicherung auf 100% erhöhen.
Der Anspruch auf Taggeld erlischt entweder 5 Jahre nach dem Unfall oder bei einer Feststellung der Invalidität. Sobald die Invalidität festgestellt wird zahlt das Invaliditätskapital. Zu finden unter Punkt G4, ich empfehle euch kurz die Seiten durchzulesen.
Solltet ihr wie in eurem Beispiel als Tetraplekiger enden (Gott bewahre) und ihr somit 100% Invalide seit, wäre das ausbezahlte Kapital 350'000.- die progressive Tabelle dazu findet ihr in den Versicherungsbedingungen Punkt G2. Gemäss Punkt G2 d) kann man sich dieses Kapital auch als Leibrente auszahlen lassen.
Ab dem 15ten Tag der Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld unabhängig von der Berufsunfallversicherung ausbezahlt solange 100% des Verdienstes nicht überschritten werden. Somit könnt ihr auch bei einem nicht Risikosportunfall von der 80% Deckung des Lohnes euer Berufsunfallversicherung auf 100% erhöhen.
Der Anspruch auf Taggeld erlischt entweder 5 Jahre nach dem Unfall oder bei einer Feststellung der Invalidität. Sobald die Invalidität festgestellt wird zahlt das Invaliditätskapital. Zu finden unter Punkt G4, ich empfehle euch kurz die Seiten durchzulesen.
Re: Racingversicherung
Hast Du nicht irgend ein Fall intern zur Einsicht.Joris hat geschrieben:Das angegebene Invaliditätskapital 100'000.- bezieht sich auf 50% der Invalidität.
Solltet ihr wie in eurem Beispiel als Tetraplekiger enden (Gott bewahre) und ihr somit 100% Invalide seit, wäre das ausbezahlte Kapital 350'000.- die progressive Tabelle dazu findet ihr in den Versicherungsbedingungen Punkt G2. Gemäss Punkt G2 d) kann man sich dieses Kapital auch als Leibrente auszahlen lassen.
Ab dem 15ten Tag der Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld unabhängig von der Berufsunfallversicherung ausbezahlt solange 100% des Verdienstes nicht überschritten werden. Somit könnt ihr auch bei einem nicht Risikosportunfall von der 80% Deckung des Lohnes euer Berufsunfallversicherung auf 100% erhöhen.
Der Anspruch auf Taggeld erlischt entweder 5 Jahre nach dem Unfall oder bei einer Feststellung der Invalidität. Sobald die Invalidität festgestellt wird zahlt das Invaliditätskapital. Zu finden unter Punkt G4, ich empfehle euch kurz die Seiten durchzulesen.
Ohne den Datenschutz zu verletzten aber den Ablauf zu erkennen.
Ein einziges Mal wo ich am Rande so ein Fall mitbekommen habe lief es folgendermassen ab.
Er hatte einen Unfall wo er 6 Monate zu Hause blieb.
In dieser Zeit hat die Suva 100% ausbezahlt.
Nach neun Monaten haben sie den Fall abgeschlossen und eine Regressforderung auf 50% der Auszahlung gestellt.
Bis dann muss die Generali nichts zahlen.
Also kommen die Kosten erst Nachträglich.
Gruss KinCap
Dran bleiben so lange es noch geht.
Re: Racingversicherung
Hallo Kincap
Leider habe ich keine und dürfte wohl auch nicht.
Ich bin selber nicht bei der Generali angestellt, ich betreibe die Webseite eigenständig als vertraglicher exklusivpartner der Generali für den Vertrieb im Motorsport. Somit habe ich leider keinen Zugang zu konkreten Fällen.
Gruss Joris
Leider habe ich keine und dürfte wohl auch nicht.
Ich bin selber nicht bei der Generali angestellt, ich betreibe die Webseite eigenständig als vertraglicher exklusivpartner der Generali für den Vertrieb im Motorsport. Somit habe ich leider keinen Zugang zu konkreten Fällen.
Gruss Joris
Re: Racingversicherung
Also damit ich alles richtig verstanden habe:
Lohn 100%
Unfall durch Wagnis:
1 Mt. bis 24 Mt. UVG Taggeld gekürzt 40% / zu schliessende Lücke 60% über eine Taggeldversicherung
25 Mt. bis Alter 65 IV und BVG über den Daumen ca. 60%
Alter 65 bis Ende AHV und BVG über den Daumen ca. 60% / zu schliessende Lücke ab 25 Mt. bis Lebensende 40%
Jetzt habe ich folgende Frage ab dem 25. Monat
Auch wenn das BVG subsidiär zum UVG zahlt (oder umgekehrt). Wird dann nicht trotzdem auf 80% aufgestockt. Das BVG kennt ja keine Leistungskürzung, nur das UVG. (Das heisst das UVG müsste ja trotzdem nur 20% vom Lohn übernehmen)?
@Alessandro: Hast Du das mit einer Unfall-Kapitalversicherung auch schon abgeklärt?
@Joris: Wie hoch ist der Leibrentensatz wenn ich das Kapital als Rente ausbezahlt haben möchte?
Lohn 100%
Unfall durch Wagnis:
1 Mt. bis 24 Mt. UVG Taggeld gekürzt 40% / zu schliessende Lücke 60% über eine Taggeldversicherung
25 Mt. bis Alter 65 IV und BVG über den Daumen ca. 60%
Alter 65 bis Ende AHV und BVG über den Daumen ca. 60% / zu schliessende Lücke ab 25 Mt. bis Lebensende 40%
Jetzt habe ich folgende Frage ab dem 25. Monat
Auch wenn das BVG subsidiär zum UVG zahlt (oder umgekehrt). Wird dann nicht trotzdem auf 80% aufgestockt. Das BVG kennt ja keine Leistungskürzung, nur das UVG. (Das heisst das UVG müsste ja trotzdem nur 20% vom Lohn übernehmen)?
@Alessandro: Hast Du das mit einer Unfall-Kapitalversicherung auch schon abgeklärt?
@Joris: Wie hoch ist der Leibrentensatz wenn ich das Kapital als Rente ausbezahlt haben möchte?
Racing for freedom
Re: Racingversicherung
Nein dies ist so nicht korrekt, erstens bieten wir 5 Jahre an und nur die Zürich bietet 2 Jahre, zweitens gibt es sobald man IV bekommt kein Taggeld mehr. Es gibt nicht automatisch IV wenn die Versicherung ihre maximale Taggeldauszahlung erreicht hat. Dies sind zwei unterschiedliche Prozesse.Guerriero hat geschrieben: Lohn 100%
Unfall durch Wagnis:
1 Mt. bis 24 Mt. UVG Taggeld gekürzt 40% / zu schliessende Lücke 60% über eine Taggeldversicherung
25 Mt. bis Alter 65 IV und BVG über den Daumen ca. 60%
Bezüglich dem Rentensatz habe ich eine Anfrage an die zuständige Stelle geschrieben und melde mich sobald ich die Antwort habe, nun muss ich aber zuerst an die Racingbörse morgen, vielleicht sehe ich ja den ein oder andern
- Alessandro
- Beiträge: 3436
- Registriert: 03.08.2009, 11:45
- Wohnort: Steffisburg
Re: Racingversicherung
Nein, habe ich nicht, da wir selber keine Anbieten.Guerriero hat geschrieben:Also
@Alessandro: Hast Du das mit einer Unfall-Kapitalversicherung auch schon abgeklärt?
Gruss Alessandro
Re: Racingversicherung
Da nur schon das Fahren auf der Rennstrecke als absolutes Wagnis gilt, wurde ja vom Bundesgericht schon entschieden. Ein absolutes Wagnis (häufig Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter) liegt in zwei Konstellationen vor, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die unabhängig von den konkreten Verhältnissen nicht auf ein vernünftiges Mass herabgesetzt werden können oder, wenn es am schützenswerten Charakter einer mit besonders grossen Gefahren verbundenen Handlung mangelt resp. eine entsprechende Handlung unsinnig oder verwerflich erscheint (z.B. eben Fahren auf der Rennstrecke, Dirt-Biken, Base-Jumping, Fullcontact-Wettkämpfe usw.). In diesen Fällen gibt es eine gesetzlich festgelegte Kürzung der Geldleistungen (somit nicht die Heilungskosten) von 50% sofern man nach UVG für Nichtberufsunfälle versichert ist ("Arbeitnehmer" und mind. 8 Std/Woche angesetellt). In besonders schweren Fällen werden die Geldleistungen vollständig verweigert, was aber zurückhaltend angenommen wird (Bsp. könnte sein, wenn man in stark alkoholisiertem Zustand auf der Rennstrecke fährt).
Sofern man über das UVG versichert ist, kann man die Kürzung nicht umgehen. Einzig wenn der Arbeitgeber diese Kürzung vertraglich übernehmen würde - dann hätte man aber keinen Anspruch gegenüber die Unfallversicherung sondern einen vertraglichen Anspruch gegenüber den Arbeitgeber - oder sofern die Unfallversicherung auf die Kürzung verzichtet. Bei meinem alten Arbeitgeber gab es eine Vereinbarung, dass auf die Kürzung bei Wagnissen verzichtet wird, ausser beim Motorradfahren auf asphaltierten Rundrennstrecken Da das UVG zwingender und öffentlichrechtlicher Natur ist, wäre ein solcher Verzicht meines Erachtens nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und somit privatrechtlich zu bewerten (diese Frage würde sich aber erst stellen, sofern es trotz Verzicht zu einer Kürzung kommt).
Ich würde vorschlagen, zuerst mal die Police der Unfallversicherung durchzuschauen, v.a. wenn die Unfallversicherung die Zürich oder die Allianz ist, ob ein solcher Verzicht besteht (ist aber recht selten). Einen vollkommenen Schutz wird man nur haben, sofern die Unfallversicherung auf die Kürzung verzichtet oder der Arbeitgeber diese aus vertraglichen Gründen bezahlt (habe ich aber noch nie gesehen, dass so etwas vereinbart worden wäre. Falls jemand von euch aber ein unverzichtbarer Arbeitnehmer wäre, würde ich es verlangen )
Ansonsten kann man nur die Kürzung für eine gewisse Zeitperiode auffangen, aber ich kenne keine Versicherung, die eine Rente auszahlt (habe mich damit aber auch nicht auseinandergesetzt). Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich um VVG-Versicherungen, die normalerweise stets bei einer Zusprache der IV-Rente nach IVG die Taggelder verrechnen und da die IV-Rente schon nach einem Wartejahr bezahlt, ist es im Fall der Fälle (vollständige andauernde Invalidität) irrelevant, ob die Versicherung 5 oder 10 Jahre die Taggelder übernimmt, ausser es gibt keine Rückwirkende Verrechnung.
Sofern man über das UVG versichert ist, kann man die Kürzung nicht umgehen. Einzig wenn der Arbeitgeber diese Kürzung vertraglich übernehmen würde - dann hätte man aber keinen Anspruch gegenüber die Unfallversicherung sondern einen vertraglichen Anspruch gegenüber den Arbeitgeber - oder sofern die Unfallversicherung auf die Kürzung verzichtet. Bei meinem alten Arbeitgeber gab es eine Vereinbarung, dass auf die Kürzung bei Wagnissen verzichtet wird, ausser beim Motorradfahren auf asphaltierten Rundrennstrecken Da das UVG zwingender und öffentlichrechtlicher Natur ist, wäre ein solcher Verzicht meines Erachtens nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und somit privatrechtlich zu bewerten (diese Frage würde sich aber erst stellen, sofern es trotz Verzicht zu einer Kürzung kommt).
Ich würde vorschlagen, zuerst mal die Police der Unfallversicherung durchzuschauen, v.a. wenn die Unfallversicherung die Zürich oder die Allianz ist, ob ein solcher Verzicht besteht (ist aber recht selten). Einen vollkommenen Schutz wird man nur haben, sofern die Unfallversicherung auf die Kürzung verzichtet oder der Arbeitgeber diese aus vertraglichen Gründen bezahlt (habe ich aber noch nie gesehen, dass so etwas vereinbart worden wäre. Falls jemand von euch aber ein unverzichtbarer Arbeitnehmer wäre, würde ich es verlangen )
Ansonsten kann man nur die Kürzung für eine gewisse Zeitperiode auffangen, aber ich kenne keine Versicherung, die eine Rente auszahlt (habe mich damit aber auch nicht auseinandergesetzt). Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich um VVG-Versicherungen, die normalerweise stets bei einer Zusprache der IV-Rente nach IVG die Taggelder verrechnen und da die IV-Rente schon nach einem Wartejahr bezahlt, ist es im Fall der Fälle (vollständige andauernde Invalidität) irrelevant, ob die Versicherung 5 oder 10 Jahre die Taggelder übernimmt, ausser es gibt keine Rückwirkende Verrechnung.
Re: Racingversicherung
Betreffend der Taggelder muss ich noch ausrechnen welches Taggeld für mich richtig ist.
Wenn ich von den 8000.- nur 40% ergänzen muss sind das 3200.-.
Dies geteilt durch 30 Tage gleich etwas 106.- pro Tag.
Bei 160.- wären das 4800.- wobei aber nur 3200.- ausbezahlt würden.
Folglich wäre ich 1600.- überversichert.
Ist das so richtig?
Gruss KinCap
Wenn ich von den 8000.- nur 40% ergänzen muss sind das 3200.-.
Dies geteilt durch 30 Tage gleich etwas 106.- pro Tag.
Bei 160.- wären das 4800.- wobei aber nur 3200.- ausbezahlt würden.
Folglich wäre ich 1600.- überversichert.
Ist das so richtig?
Gruss KinCap
Dran bleiben so lange es noch geht.
Re: Racingversicherung
Mein Arbeitgeber hat uns so versichert, dass Wagnisse nicht ausgenommen sind (Zürich Versicherung). Als ich damals nach meinem Sturz die Schulter operieren lassen musste wurde nichts gekürzt. Es bliebe aber noch abzuklären wie das im Falle einer Invalidität aussieht.
Gruss
Brasletti
Gruss
Brasletti
Re: Racingversicherung
Ich hatte letzten April auch einen Unfall auf der Strecke. Ca. ein halbes Jahr später bin ich dann zum Arzt weil ich Beschwerden in der Schulter hatte. MRI, Physio usw. wurde alles von der Unfallversicherung anerkannt und ohne Kürzungen übernommen. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich irgendwo erwähnt habe, dass es auf der Rennstrecke geschehen ist. Weiter nachgefragt wurde seitens Unfallversicherung aber auch nicht. Der Unfall wurde direkt nach der ersten Meldung anerkannt.
Befinde mich diese Tage an einem Weiterbildungskurs bei der SUVA, wo genau dieses Thema angesprochen wurde. Grundsätzlich sind wir auf der Strecke (ohne Zusätzliche Versicherung) NICHT versichert, weil es sich ganz klar um ein Wagnis handelt, das steht schon Mal fest.
Befinde mich diese Tage an einem Weiterbildungskurs bei der SUVA, wo genau dieses Thema angesprochen wurde. Grundsätzlich sind wir auf der Strecke (ohne Zusätzliche Versicherung) NICHT versichert, weil es sich ganz klar um ein Wagnis handelt, das steht schon Mal fest.
Re: Racingversicherung
Wenn Du schon in der Suva bist kannst Du gleich mal den Folgefall thematisieren und uns berichten.krigixxer hat geschrieben:Ich hatte letzten April auch einen Unfall auf der Strecke. Ca. ein halbes Jahr später bin ich dann zum Arzt weil ich Beschwerden in der Schulter hatte. MRI, Physio usw. wurde alles von der Unfallversicherung anerkannt und ohne Kürzungen übernommen. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich irgendwo erwähnt habe, dass es auf der Rennstrecke geschehen ist. Weiter nachgefragt wurde seitens Unfallversicherung aber auch nicht. Der Unfall wurde direkt nach der ersten Meldung anerkannt.
Befinde mich diese Tage an einem Weiterbildungskurs bei der SUVA, wo genau dieses Thema angesprochen wurde. Grundsätzlich sind wir auf der Strecke (ohne Zusätzliche Versicherung) NICHT versichert, weil es sich ganz klar um ein Wagnis handelt, das steht schon Mal fest.
Gruss KinCap
Dran bleiben so lange es noch geht.
Re: Racingversicherung
Wie gesagt: Geldleistungen (Taggelder, Renten) werden gekürzt, nicht die Heilungskosten (sofern man für nichtberufsunfälle versichert ist).
Re: Racingversicherung
Ich bin zwar wegen einem anderen Thema hier (Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz), werde aber versuchen, die Referenten in den Pausen darauf anzusprechen und weitere Details rauszuholen. Es sind jedoch nicht Versicherungsspezialisten von der SUVA, daher könnte es sein dass sie keine genauere Auskunft geben können. Ich melde mich.KinCap hat geschrieben:Wenn Du schon in der Suva bist kannst Du gleich mal den Folgefall thematisieren und uns berichten.krigixxer hat geschrieben:Ich hatte letzten April auch einen Unfall auf der Strecke. Ca. ein halbes Jahr später bin ich dann zum Arzt weil ich Beschwerden in der Schulter hatte. MRI, Physio usw. wurde alles von der Unfallversicherung anerkannt und ohne Kürzungen übernommen. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich irgendwo erwähnt habe, dass es auf der Rennstrecke geschehen ist. Weiter nachgefragt wurde seitens Unfallversicherung aber auch nicht. Der Unfall wurde direkt nach der ersten Meldung anerkannt.
Befinde mich diese Tage an einem Weiterbildungskurs bei der SUVA, wo genau dieses Thema angesprochen wurde. Grundsätzlich sind wir auf der Strecke (ohne Zusätzliche Versicherung) NICHT versichert, weil es sich ganz klar um ein Wagnis handelt, das steht schon Mal fest.
Gruss KinCap
Re: Racingversicherung
Für die kurzfristige Erwerbsunfähigkeit ist der Fall für mich klar. Ich muss eine Unfall-Taggeldversicherung abschliessen.
Die Zürich bezahlt 2 Jahre und die Generali 5 Jahre lang. (Gemäss meinem Versicherungsberater ist 5 Jahre zu lang, denn die IV entscheidet spätestens nach zwei Jahren über den IV-Grad. Bei einem klaren Fall, wie auf der Liste aufgeführt sogar noch schneller.)
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali:
Der Taggeldanspruch erlischt, sobald eine Invalidität gemäss Abschnitt G 2 festgesetzt werden kann, auch wenn kein Invaliditätskapital vereinbart wurde. Für den Unfalltag wird keine Leistung erbracht.
Die langfristige Erwerbsunfähigkeit kann ich über eine EU-Rente mit einer Lebensversicherung abschliessen.
Ich habe mir jetzt einige Varianten berechnen lassen. (Sau teuer in meinem Alter)
Das Todesfallkapital kann ich degressiv Versichern, so kommt die Prämie etwas günstiger.
Die Zürich bezahlt 2 Jahre und die Generali 5 Jahre lang. (Gemäss meinem Versicherungsberater ist 5 Jahre zu lang, denn die IV entscheidet spätestens nach zwei Jahren über den IV-Grad. Bei einem klaren Fall, wie auf der Liste aufgeführt sogar noch schneller.)
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Generali:
Der Taggeldanspruch erlischt, sobald eine Invalidität gemäss Abschnitt G 2 festgesetzt werden kann, auch wenn kein Invaliditätskapital vereinbart wurde. Für den Unfalltag wird keine Leistung erbracht.
Die langfristige Erwerbsunfähigkeit kann ich über eine EU-Rente mit einer Lebensversicherung abschliessen.
Ich habe mir jetzt einige Varianten berechnen lassen. (Sau teuer in meinem Alter)
Das Todesfallkapital kann ich degressiv Versichern, so kommt die Prämie etwas günstiger.
Racing for freedom
Re: Racingversicherung
Die Thematik würde mich auch wunder nehmen. Denn ich habe bei mir im Betrieb nachgefragt ob wir eine Taggeldversicherung im Betrieb haben.
Die Antwort meines HR-Verantwortlichen. Die Taggelder welche von der SUVA durch Wagnis gestrichen werden, seien mit einer Taggeldversicherung gedeckt. Ausser bei kriminellen Aktivitäten oder fahren unter erhöhtem Alkoholwert.
Gehe ich schon richtig davon aus, dass ich durch dies im Prinzip genügend versichert bin. Hat dazu jemand Erfahrung oder eine Ahnung davon.
Die Antwort meines HR-Verantwortlichen. Die Taggelder welche von der SUVA durch Wagnis gestrichen werden, seien mit einer Taggeldversicherung gedeckt. Ausser bei kriminellen Aktivitäten oder fahren unter erhöhtem Alkoholwert.
Gehe ich schon richtig davon aus, dass ich durch dies im Prinzip genügend versichert bin. Hat dazu jemand Erfahrung oder eine Ahnung davon.
- Alessandro
- Beiträge: 3436
- Registriert: 03.08.2009, 11:45
- Wohnort: Steffisburg
Re: Racingversicherung
Ja, ich.Doom55 hat geschrieben:Hat dazu jemand Erfahrung oder eine Ahnung davon.
Die Versicherung die du ansprichst welche dein HR-Verantwortlichen meint, Heisst UVG-Z (Z wie Zusatz).
Diese versichert als Erstes den überobligatorischen Lohn über die UVG Limite (Löhne über 148'200.- welche das UVG nicht mehr versichert).
Dazu kann man noch Leistungen Einbauen, welche Kürzungen bei Wagnis ersetzten.
Die Taggeld oder Rentenkürzungen durch das gesetzliche UVG werden hier mit dem UVG-Z ergänzt. Somit ensteht für den Versicherten keine Einbussen.
Wenn du diese Abdeckung hast, solltest du eingentlich gut versichert sein.
Frag dein HR-Verantwortlichen ob dies bei euere Police so abgedeckt ist oder verlang die AGB.
Ich hoffe, ich konnte es einfach und plausibel erklären.
Gruss Alessandro
Re: Racingversicherung
Und genau das kann ich bei der Suva nicht versichern.
Dran bleiben so lange es noch geht.
- Alessandro
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- Wohnort: Steffisburg
Re: Racingversicherung
Du alleine nicht, weil es eine kollektive Versicherung ist, die durch dein Arbeitgeber abgeschlossen werden muss.
Gruss Alessandro
Re: Racingversicherung
Alessandro hat geschrieben:
Wenn du diese Abdeckung hast, solltest du eingentlich gut versichert sein.
Frag dein HR-Verantwortlichen ob dies bei euere Police so abgedeckt ist oder verlang die AGB.
Ich hoffe, ich konnte es einfach und plausibel erklären.
Hallo Allesandro
Danke für den Hinweis, habe nun nachgehackt und dies ist bei uns in der UVG-Z enthalten.
Somit bin ich momentan ohne zusätzlicher Versicherung genügend abgedeckt.
Grüsse
Doom55